Urban

Meine Tarife

Leider wird ein Gespräch mit einer Dauer über 5 Minuten von den Krankenkassen nicht entsprechend honoriert, daher habe ich meine Entscheidung getroffen als Wahlarzt tätig zu sein. So kann ich Ihnen die Zeit für das Gespräch bieten, die Sie benötigen. Ich verrechne das ärztliche Gespräch in der Ordination nach Zeitaufwand. Der Tarif für die Gesprächszeit beträgt 23€ für 5 Minuten, die Abrechnung erfolgt je begonnenen 5 Minuten. Telefonische Besprechungen werden wie Besprechungen in der Ordination abgerechnet.

Zusätzlich biete ich zahlreiche Sonderleistungen und auch Privatleistungen an. Leider ist die Rückerstattung in Österreich sehr undurchsichtig, deswegen kann ich Ihnen keine detaillierte Informationen zur erwarteten Höhe der Rückerstattung bei den anderen Versicherungsträgern (ÖGK, SVS, BVAEB) geben.

Nach der Ordination erhalten Sie gleich eine Honorarnote, welche Sie bitte sofort bar oder per Bankomat bezahlen.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die orthomolekulare Medizin – also die Diagnostik und Therapie von und mit Mikronährstoffen, Spurenelementen und Vitaminen.
Im Rahmen dessen können Kosten für Labordiagnostik anfallen welche von den österreichischen Krankenversicherungsträgern fast ausnahmslos als Privatleistung angesehen werden. Hierfür werden Sie aber gesondert über die etwaigen Kosten informiert sollte eine entsprechende Analyse notwendig sein. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt durch das Labor direkt mit Ihnen.

Zusätzlich biete ich auch Infusionstherapie in meiner Ordination an, beispielsweise mit Vitamin C, B-Vitaminen, Magnesium, Zink. Auch diese Infusionen gelten als Privatleistungen.

Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für diese zusätzliche Diagnostik und Therapie jedoch in der Regel anstandslos.

Bei weiteren Fragen zu den Tarifen wenden Sie sich bitte an uns.

Sie erhalten für alle erbrachten Leistungen eine Honorarnote. Bitte bewahren Sie die Honorarnote sorgfältig auf – Sie ist ein Dokument und wird von uns nur einmal ausgestellt. Fertigen Sie sich eventuell Kopien an. Honorarnoten können innerhalb von 3 Jahren bei den österreichischen Krankenkassen eingereicht werden.

Vorsorgeuntersuchungen verrechne ich direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie haben das Recht 1x alle 365 Tage eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass zwischen 2 Vorsorgeuntersuchungen mindestens 365 Tage liegen müssen. Sollten Sie eine Vorsorgeuntersuchung öfters in Anspruch nehmen, werden die Kosten dafür von der Krankenkasse nicht übernommen und Sie erhalten von mir eine Honorarnote welche Sie selbst begleichen müssen.